Bayern setzt klares Zeichen für den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt

Ministerratsbeschluss vom 21. April sichert Frauenhäuser und Beratungsstellen ab 2027

23.04.2026 | München / Nürnberger Land
Frauenhäuser sind eine wichtige Zufluchtsstätte und bieten umfassenden Schutz sowie Beratungsleistungen an. Foto: KI
Frauenhäuser sind eine wichtige Zufluchtsstätte und bieten umfassenden Schutz sowie Beratungsleistungen an. Foto: KI

Die jüngste Berichterstattung über die Finanzierungsunsicherheiten beim Frauenhaus Schwabach hat viele Menschen in unserer Region bewegt – zu Recht. Umso erfreulicher ist es, dass der Bayerische Ministerrat am 21. April eine klare und entschlossene Antwort gegeben hat.

Die Staatsregierung stellt für das Jahr 2027 insgesamt 67 Millionen Euro bereit, um das bestehende Hilfesystem für von häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt betroffene Frauen und Kinder dauerhaft zu sichern und weiterzuentwickeln. Damit orientiert sich die Finanzierung am tatsächlichen Bedarf, den Fachverbände und Einrichtungen zuletzt mit rund 64,6 Millionen Euro beziffert hatten – und übertrifft diesen sogar leicht. Der zuvor diskutierte Ansatz von rund 30 Millionen Euro wäre bei weitem nicht ausreichend gewesen. Nun ist Planungssicherheit gegeben.

„Das ist eine gute Nachricht für alle Frauen und Kinder in unserer Region, die in einer Notsituation Schutz und Hilfe brauchen – und für die engagierten Fachkräfte, die täglich für sie da sind", erklärt Norbert Dünkel, Mitglied des Bayerischen Landtags. „Ich bin froh, dass die Staatsregierung die Dringlichkeit erkannt und die notwendigen Weichen gestellt hat. Das Frauenhaus Schwabach und die Interventionsstelle leisten unverzichtbare Arbeit – nicht nur für die Stadt Schwabach, sondern für unsere gesamte Region, einschließlich der Landkreise Roth, Weißenburg-Gunzenhausen und Nürnberger Land."

Mit dem im Februar 2025 in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz wird die Finanzierungsverantwortung für Frauenschutzeinrichtungen ab 1. Januar 2027 vom Freistaat Bayern übernommen. Ab 2032 gilt zudem ein bundesweiter Rechtsanspruch jeder betroffenen Frau und ihrer Kinder auf kostenfreie Schutz- und Beratungsangebote. Bayern setzt dieses Gesetz nun mit der nötigen finanziellen Ernsthaftigkeit um.

Norbert Dünkel betont: „Die Zahlen aus dem Jahresbericht des Frauenhauses Schwabach sprechen für sich: 55 Frauen und 59 Kinder fanden dort 2025 Schutz – und 84 Frauen mussten abgewiesen werden. Dieser Bedarf darf nicht durch finanzielle Engpässe noch weiter verschärft werden. Die jetzt beschlossenen Mittel sind ein wichtiger Schritt, damit das Hilfenetz nicht nur erhalten bleibt, sondern bedarfsgerecht ausgebaut werden kann."