Der Bayerische Landtag hat heute über entscheidende Änderungen am Bayerischen Feuerwehrgesetz beraten. Die Reformen zielen insbesondere auf die Stärkung der Freiwilligen Feuerwehren im Freistaat ab. Der heimische CSU-Landtagsabgeordnete Norbert Dünkel, Sprecher für Feuerwehren, begrüßte die Neuerungen in seiner Landtagsrede ausdrücklich und betonte deren Bedeutung für die Zukunft des ehrenamtlichen Engagements.
Eine der zentralen Änderungen ist die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst auf künftig 67 Jahre und damit die Koppelung an den allgemeinen Renteneintritt. „Damit sichern wir das enorme Erfahrungspotenzial erfahrener Feuerwehrkameraden und stärken zugleich die Einsatzbereitschaft vor Ort“, so Dünkel in seiner Rede im Bayerischen Landtag. Die CSU hätte diese Maßnahme gerne bereits im Vorjahr umgesetzt – nach intensiver Abstimmung mit den Verbänden sei nun aber eine tragfähige und praxisnahe Lösung gefunden worden.„Wir stärken unsere Feuerwehren und stehen fest an der Seite all jener, die seit Jahrzehnten Tag und Nacht für unsere Sicherheit im Einsatz sind. Besonders kleinere Wehren – wie sie bei uns im Nürnberger Land zahlreich vertreten sind – profitieren spürbar von den neuen Regelungen. Das wurde mir in zahlreichen Gesprächen mit Feuerwehrkameradinnen und -kameraden im Landkreis immer wieder deutlich gemacht“, betonte Dünkel.
Bessere Ausbildung, mehr Flexibilität vor Ort
Ein weiterer Reformbaustein sieht vor, dass Landkreise künftig Ausbildern eine finanzielle Entschädigung zahlen können. Diese Regelung verbessert insbesondere in ländlichen Regionen die Ausbildungsmöglichkeiten und hilft, das hohe Ausbildungsniveau bayernweit zu sichern. „Gut ausgebildete Feuerwehrleute sind die Basis für einen erfolgreichen Einsatz – deshalb müssen wir hier gezielt ansetzen“, so Dünkel.
Künftig können Feuerwehrvereine zudem Alters- und Ehrenabteilungen einrichten, in denen Kameradinnen und Kameraden auch nach Erreichen der Altersgrenze weiterhin unterstützend tätig sein können – etwa in der Ausbildung oder bei der Gerätewartung. Ihre Tätigkeiten werden dabei dem gesetzlichen Versicherungsschutz unterstellt. Damit bleibt wertvolle Erfahrung erhalten und die aktive Mannschaft wird zugleich entlastet.
Klarer Rahmen für moderne Technik und neue Strukturen
Ein weiteres Novum ist die gesetzliche Grundlage für den Einsatz moderner Technologien wie Drohnen und Löschrobotern. Außerdem wird es künftig möglich sein, einen zweiten stellvertretenden Kommandanten zu berufen – ein wichtiger Schritt zur Entlastung der Führungskräfte und für eine nachhaltige Strukturentwicklung innerhalb der Feuerwehren.
Kostenersatz bei Fehlalarmen
Um Feuerwehren vor unnötigen Einsätzen zu schützen, sieht die Gesetzesnovelle auch die Möglichkeit für Kommunen vor, bei Fehlalarmen durch automatische Notrufsysteme wie E-Call oder Hausnotrufsysteme künftig Kostenersatz zu verlangen. Dies entlastet Einsatzkräfte und sorgt für mehr Effizienz im Alarmierungswesen.