Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag will die Versorgung von Menschen mit Behinderung in Krankenhäusern und in Reha-Einrichtungen verbessern und sie dabei auch finanziell entlasten. Ermöglicht werden soll das durch eine Änderung im Sozialgesetzbuch, sodass unterstützende Assistenzleistungen bei der Krankenhausbehandlung, der Reha und der anschließenden Pflege von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden.
Zudem möchte die CSU die Möglichkeiten für Angehörige, Menschen mit Behinderung in Kliniken und bei der Reha zu begleiten, erleichtern. Daneben soll die Ausbildung des medizinischen Personals und der Schutz vor Infektionen mit Covid-19 ebenfalls verbessert werden. Entsprechende Anträge der CSU-Fraktion wurden dazu bereits im Plenum verabschiedet und die Staatsregierung aufgefordert, sich gegenüber dem Bund für eine entsprechende Verbesserung des rechtlichen Rahmens einzusetzen.
„Sozialgesetz muss angepasst werden“
Für den heimischen Landtagsabgeordneten Norbert Dünkel (CSU) sind diese Anpassungen ein ganz besonderes Anliegen. Als Vorsitzender der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe Inklusion des Bayerischen Landtags und als langjähriger Geschäftsführer der Lebenshilfe Nürnberger Land sind ihm die Schwierigkeiten, die Menschen mit Behinderung aktuell erleben, sehr präsent. „Bei einem Krankenhausaufenthalt sind gerade Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen auf besondere Unterstützung und Assistenz angewiesen. Fehlende sozialgesetzliche Regelungen zur Finanzierung gehen dabei zulasten der Betroffenen. Hier braucht es endlich Klarheit und gesetzliche Nachbesserungen! Wenn professionelle Begleitung aufgrund einer Behinderung notwendig ist, muss diese auch sichergestellt und bezahlt werden“, so Dünkel. Für den Abgeordneten kommt es zudem darauf an, die Ausbildung der Pflegekräfte und Mediziner in den Blick zunehmen: „Um die Versorgung und Behandlungsqualität für Menschen mit Behinderung weiter zu verbessern, braucht es gerade in diesem Bereich zusätzliche Forschung.“
Mehrbelastung durch Corona