Freistaat für mehr stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen

Innenausschuss bringt Antrag zum verstärkten Ausbau von innerörtlichen stationären Messanlagen ein

21.10.2019
Eine stationäre Geschwindigkeits-Messanlage könnte eine wirksame Alternative sein, positiv auf den fließenden Verkehr, wie hier an der B8 in Schwarzenbruck, Einfluss zu nehmen
Eine stationäre Geschwindigkeits-Messanlage könnte eine wirksame Alternative sein, positiv auf den fließenden Verkehr, wie hier an der B8 in Schwarzenbruck, Einfluss zu nehmen

München – Die CSU-Fraktion des Bayerischen Landtags hat einen Antrag zum verstärkten Ausbau von stationären Geschwindigkeits-Messanlagen in innerörtlichen Bereichen in den Landtag eingebracht. Damit soll dem Wunsch vieler Gemeinden auch im Nürnberger Land entsprochen werden ein angepasstes Verkehrsverhalten innerhalb geschlossener Ortschaften zu ermöglichen. Für MdL Norbert Dünkel, der als Mitglied des Innenausschusses den Antrag mit verfasst hat, ist dies eine Möglichkeit einer vorbeugenden Einflussnahme auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer, die an einem entsprechenden Streckenabschnitt vorsichtiger und angepasster fahren würden.

Der Schwerpunkt der technischen Geschwindigkeitsüberwachung in Bayern beruht derzeit fast ausschließlich auf mobilen Überwachungskonzepten. Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen werden – anders als beispielsweise in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen – dagegen nur in sehr geringer Anzahl verwendet. Derzeit sind in ganz Bayern nur 24 solcher Anlagen im Einsatz, wobei sich das Einsatzgebiet vorwiegend auf die Großstädte München, Nürnberg, Augsburg und Ingolstadt beschränkt.

Bei installierten Geschwindigkeitsmessanlagen geht es dabei nicht, wie bei der mobilen Variante, um den Überraschungseffekt, sondern um ein dauerhaft angepasstes Fahrverhalten zum Schutz der örtlichen Bevölkerung. Dass den Verkehrsteilnehmern der Standort bekannt ist, kann daher nur als Vorteil und keinesfalls als Nachteil gewertet werden.

Die Staatsregierung wird in dem CSU-Antrag aufgefordert, den Kriterienkatalog zur Aufstellung stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen zugunsten einer größeren kommunalen Entscheidungskompetenz zu überarbeiten. Bisher erfolgt die Auswahl von Örtlichkeiten für stationäre Messanlagen nach sehr gründlicher Untersuchung durch das Innenministerium. Entscheidende Kriterien sind hierbei ein hohes Unfallrisiko und Verkehrsaufkommen. 

 „Das Ziel“, so Norbert Dünkel, „muss ein deutlich erweiterter Spielraum für die Kommunen sein, um den Verkehr an Ortseingängen und sonstigen Gefahrenstellen dauerhaft regulieren zu können“. Neben der Reduzierung von Verkehrsunfällen solle deshalb künftig insbesondere auch der Schutz der Anwohner vor Immissionen und Verkehrslärm bei erhöhtem Verkehrsaufkommen als Entscheidungskriterium dienen. Nach Vorstellung des Abgeordneten muss die Entscheidung vor Ort in Abstimmung zwischen der Kommune, dem Landratsamt und der Polizei ermöglicht werden.

Auch an der Staatsstraße im Laufer Ortsteil Neuhof, so die Überzeugung von MdL Norbert Dünkel, könnte eine stationäre Geschwindigkeits-Messanlage den fließenden Verkehr positiv beeinflussen und für eine erhöhte Sicherheit aller Verkehrteilnehmer sorgen.

Für Norbert Dünkel könnten derartige stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen beispielsweise auch für die B8 in Schwarzenbruck und die Ortsdurchfahrt Neunhof eine wirksame Alternative darstellen, positiv auf den fließenden Verkehr Einfluss zu nehmen und für eine erhöhte Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu sorgen. In diesen Ortschaften haben sich bereits Bürgerinitiativen gegen Raser formiert.