Mit der heutigen ersten Lesung im Bayerischen Landtag hat das sogenannte „Einfach-mal-machen-Gesetz" – offiziell das Bayerische Modellregionengesetz (BayMoG) – einen wichtigen Meilenstein erreicht. Das Gesetz soll Kommunen ermöglichen, zeitlich befristet von landesrechtlichen Vorschriften abzuweichen und so innovative, bürgerfreundliche Verwaltungsansätze in der Praxis zu erproben. Herzstück des bewusst schlank gehaltenen Gesetzes ist die Einrichtung von Modellregionen in ganz Bayern. Je Regierungsbezirk soll mindestens eine Modellregion festgesetzt werden. Interessierte Landkreise, Städte und Gemeinden werden sich mit einer konkreten Idee über eine niederschwellige digitale Plattform bewerben können. In den noch festzusetzenden Modellregionen erhalten die Kommunen für einen Zeitraum von fünf Jahren die Möglichkeit, von bestimmten Landesregelungen abzuweichen und so praxisnahe Lösungen in Bereichen wie Baurecht, Förderwesen, Digitalisierung und Ehrenamt zu erproben. Erfolgreiche Modelle sollen anschließend auf ganz Bayern übertragen werden.
Klaus Holetschek, Vorsitzender der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, betont den Anspruch des Gesetzes als echten Mentalitätswandel in der Verwaltungspraxis: „Wir reden nicht nur über Entlastung – wir handeln jetzt. Mit dem Einfach-mal-machen-Gesetz geben wir unseren Kommunen das Vertrauen und den Spielraum, den sie brauchen, um Bürokratie wirklich abzubauen. Bayern soll zeigen, wie Bürokratieabbau in der Praxis funktioniert. Wir wollen einen echten Paradigmenwechsel: Behörden sollen nicht länger fragen, warum etwas nicht funktioniert, sie sollen fragen, wie es funktionieren kann.“
Die Regierungsfraktionen streben eine zügige parlamentarische Beratung an. Das Gesetz soll am 15. Mai 2026 in Kraft treten, sodass die ersten Modellregionen noch im Laufe des Jahres 2026 starten können.
