Aufklärung ja, aber keine verfassungswidrige Ausforschung: Die CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag weist die Vorwürfe der Vertuschung durch die Opposition zurück. Die von den Regierungsfraktionen abgelehnten Beweisanträge beziehen sich nach Ansicht der Fraktion nicht auf den eigentlichen Untersuchungsauftrag und sind somit verfassungswidrig.
Dazu der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses, Josef Schmid:
„Der Vorwurf, dass hier etwas vertuscht werden solle, oder sogar nicht vorgelegte Akten existieren würden, ist absurd. Bisher zeigt sich im gesamten Verlauf des Untersuchungsausschusses, dass es der Opposition rein um Skandalisierung und Schlagzeilen im Wahljahr und um Ausforschung geht. Konstruktives Arbeiten im Hinblick auf den sehr kurzen Zeitkorridor sieht definitiv anders aus und ist von der Opposition nicht gewünscht.“