Josef Zellmeier: Faire Vermietung fördern – Besteuerung von Mitarbeiter- und Werkswohnungen verringern (geldwerter Vorteil)

10.04.2019 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

„Es kann nicht sein, dass eine Pflegerin, die in einer kostengünstig vom Krankenhaus vermieteten Wohnung lebt, dafür vom Finanzamt teuer zur Kasse gebeten wird“, sagt Josef Zellmeier, der Vorsitzende des Finanzausschusses im Bayerischen Landtag, zum sogenannten geldwerten Vorteil. Wird eine Wohnung vom Arbeitgeber für seine Angestellten unterhalb des Mietspiegels angeboten, muss der Angestellte für die Differenz derzeit Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge abführen oder der Arbeitgeber muss die Mieten auf das ortsübliche Niveau anheben. Mit einem Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Landtagsfraktion nun für die steuerliche Entlastung dieser verbilligten Wohnraumüberlassung ein.

„Wir sind froh über jede fair vermietete Mitarbeiter- und Werkswohnung, gerade mit Blick auf den überhitzten Wohnungsmarkt in den Ballungsräumen. Mietspiegel und Steuerrecht dürfen vernünftige Preisen nicht verhindern“, betont Zellmeier. „Für den Arbeitgeber verursacht die verbilligte Wohnraumüberlassung derzeit zudem einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand, da er die Höhe des steuerpflichtigen Vorteils ermitteln und überwachen muss.“ Mit einer Nichtaufgriffsgrenze soll das Unterschreiten der üblichen Miete künftig nicht sofort zur Versteuerung führen. Die Vorteile aus der günstigen Miete würden somit vollständig den Mietern verbleiben. „Zudem wäre es sinnvoll und unbürokratisch, jenseits dieser Grenze entstehende geldwerte Vorteile pauschal durch den Arbeitgeber versteuern zu können“, erklärt Zellmeier.

Zum anderen will die CSU-Landtagsfraktion vermeiden, dass Vermieter, die aus sozialen Motiven heraus die Miete über Jahre hinweg kaum erhöht haben, steuerlich benachteiligt werden. Unterschreitet die tatsächliche Miete 66 Prozent der ortsüblichen Miete, kann der Vermieter seine Werbungskosten bisher nur noch anteilig steuerlich geltend machen. „Diese Grenze soll auf 50 Prozent der ortsüblichen Miete sinken. Darüber bliebe der volle Abzug von Werbungskosten möglich – ein Anreiz für faire Mieten“, so Zellmeier. Eine entsprechende Bundesratsinitiative aus Bayern, die günstige Mietverhältnisse fördert, ist bereits auf den Weg gebracht.