In einem Dringlichkeitsantrag im Bayerischen Landtag hat die CSU-Fraktion den „Bayerischen Weg“ im Umgang mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ausdrücklich begrüßt und die Regierung aufgefordert, sich auch im Bund für diese Maßnahmen einzusetzen. Mit dem „Bayerischen Weg“, setzt sich die Bayerische Staatsregierung für Bürgernähe ein, um Ehrenamtliche und kleine Unternehmen vor zu viel Bürokratie durch die DSGVO zu schützen.
Seit dem 25. Mai 2018 gilt mit der DSGVO ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht. Zeitgleich traten auch die Anpassungen des Bayerischen Datenschutzgesetzes in Kraft. Die Bayerische Staatsregierung hat bei der Umsetzung bereits Bürgernähe und Vollzugstauglichkeit als Leitlinie berücksichtigt. Gerade in den Bereichen des Ehrenamts und der kleinen Unternehmen mit bisher eng begrenzten Datenschutzanforderungen sollen auch weiterhin alle verbliebenen Handlungsspielräume genutzt werden.
Für den heimischen CSU-Landtagsabgeordneten Norbert Dünkel ist klar, dass bei der Anwendung der neuen Datenschutzverordnung ein besonderes Augenmaß angelegt werden muss. „Die neue DSGVO ist ein Schritt zu mehr Datenschutz, aber darf kein überbordendes Bürokratiemonster werden. Der bayerische Weg gebe der DSGVO daher ein vereins- und mittelstandsfreundliches Gesicht: Kleine, vom Engagement Ehrenamtlicher getragene Vereine wie Amateursportvereine oder Musikkapellen müssen keinen Datenschutzbeauftragten benennen. Wir setzen auf Hilfen statt Strafen.“, stellt Norbert Dünkel klar.
Der Freistaat sorgt damit dafür, dass vor allem Vereine und die vielen dort tätigen Ehrenamtlichen oder kleine Unternehmen, vor überbordenden datenschutzrechtlichen Anforderungen geschützt werden. „Kein Verein, kein Handwerksbetrieb und keine Arztpraxis muss Bußgelder befürchten, wenn sie aus Unkenntnis erstmals datenschutzrechtliche Bestimmungen verletzt haben.“, betont der Landtagsabgeordnete.
Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung:
Hinweise und Beratung haben für die Bayerische Staatsregierung Vorrang vor Sanktionen. Außerdem will sie konsequent gegen Abmahnanwälte vorgehen, wenn diese wegen formeller Datenschutzverstöße in rechtsmissbräuchlicher Weise abmahnen und abkassieren wollen. Gemeinsam mit den Betroffenen will das Kabinett weiter Bestimmungen im Datenschutzrecht herausarbeiten, bei deren Anwendung besonders darauf zu achten ist, dass die Ziele der DSGVO sachgerecht und mit Augenmaß verfolgt werden. Hierzu wird die Bayerische Staatsregierung mit Vereinen und Mittelständlern weiter im Gespräch bleiben.
Um bestehende Unsicherheiten bei Vereinen und kleinen Unternehmen auszuräumen hält auf Einladung von MdL Norbert Dünkel der Präsident des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht Thomas Kranig am 25.07.2018 um 18:30 Uhr im Gasthaus Zur Linde-Wollnersaal in Lauf-Heuchling, Neunkirchener Str. 6 einen Vortrag zum Thema: „Datenschutz-Grundverordnung – was bedeutet das für Vereine, ehrenamtlich Tätige und kleine Unternehmen?“ und steht für Fragen zur Verfügung.