Moped-Führerschein mit 15: CSU-Fraktion setzt Verbesserungen durch

MdL Norbert Dünkel: „Für unsere Jugendlichen in ländlichen Gebieten ist das eine sehr gute Nachricht.“

18.01.2021
MdL Norbert Dünkel hat sich in München für die Neuregelung des Mopedfahrens mit 15 Jahren eingesetzt. „Damit unterstützen wir gezielt Jugendliche auf dem Land.“ Foto: M. Keilholz
MdL Norbert Dünkel hat sich in München für die Neuregelung des Mopedfahrens mit 15 Jahren eingesetzt. „Damit unterstützen wir gezielt Jugendliche auf dem Land.“ Foto: M. Keilholz

Auf Initiative der CSU-Fraktion im bayerischen Landtag wird Mopedfahren für Jugendliche ab 15 auf dem Land künftig in einem Umkreis von 35 Kilometern vom Wohnort möglich sein. Durch intensive Abstimmung der CSU-Fraktion mit dem Innenministerium wurde die entsprechende Verordnung kurzfristig überarbeitet, so dass die neue Regelung ab sofort gilt. Bisher war 15-Jährigen das Mopedfahren nur auf einzelnen, angemeldeten Strecken erlaubt. 

Der heimische Landtagsabgeordnete Norbert Dünkel (CSU), Mitglied des Innenausschusses, erklärt dazu: „Ich bin sehr froh über diese Lösung. Ich weiß aus vielen Gesprächen und Rückmeldungen aus dem Nürnberger Land, wie schwierig es bisher in manchen Gegenden für 15-Jährige war, zu bestimmten Zeiten in Nachbarorte zu Freunden, zur Schule und Ausbildung oder zum Vereinssport zu kommen. Mit dem Moped wird das jetzt unkomplizierter und entlastet die Eltern. Den jungen Menschen in den ländlichen Regionen bringt diese flexible Regelung die Mobilität, die der ÖPNV nicht leisten kann.“ 

Mehr Mobilität im ländlichen Raum

Der Nutzen eines Moped-Führerscheins ist nicht in allen Regionen Bayerns gleich ausgeprägt. Während der Bedarf in ländlichen Regionen wie dem Landkreis Nürnberger Land mit teilweise geringeren öffentlichen Verkehrsmitteln durchaus gegeben ist, ist das Nahverkehrsangebot in Städten und Verdichtungsräumen deutlich höher. Deshalb sollen von der neuen Regelung vor allem diejenigen Jugendlichen auf dem Land profitieren, die einen begründeten Bedarf haben und denen die Fahrerlaubnis mit 15 Jahren eine wirkliche Entlastung bringt.

Neu ist auch, dass künftig der Moped-Führerschein bereits ab dem Alter von 14 Jahren und 6 Monaten gemacht werden kann, so dass er dann ab dem 15. Geburtstag gilt. Voraussetzung dafür ist eine Ausnahmegenehmigung, die bei den jeweiligen Fahrerlaubnisbehörden beantragt werden kann. Dazu müssen die Erziehungsberechtigten die Kinder für verkehrsreif erklären und darlegen, dass die ÖPNV-Verbindung am jeweiligen Wohnort nicht ausreicht.