Einsatz zeigt Wirkung: Keine unnötige Verschärfung des Waffenrechts

CSU-Fraktion unterstützt Sportschützen und Jäger – „Keine Gängelung unserer Schützenvereine!“

21.11.2019 | Münchern
Bild: CSU
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Die geplante Waffenrechtsnovelle hat in den letzten Wochen für heftige Debatten gesorgt. Schützen und Jäger fürchten, unter Generalverdacht gestellt und mit unverhältnismäßigen Bürokratieauflagen überzogen zu werden. Dank des Einsatzes der Bayerischen Staatsregierung und den Regierungsfraktionen im Landtag, ist nun eine unnötige Verschärfung der EU-Feuerwaffenrichtlinie vom Tisch. „Wir wollen unsere Schützen und Vereine nicht unnötig belasten. Wie nun mit dem Innenministerium des Bundes vereinbart, wird eine erheblich schützenfreundlichere Novellierung auf den Weg gebracht. Damit hat sich unser Einsatz wirklich gelohnt.“, erklärt der heimische Landtagsabgeordnete Norbert Dünkel (CSU), Mitglied im Ausschuss für Innere Sicherheit.

Als sich der bayerische Innenminister Joachim Herrmann Anfang November mit Vertretern des Deutsche Schützenbundes und Bundesinnenminister Horst Seehofer in Berlin traf, hat die geplante Änderung des Waffenrechts bereits sehr viel Kritik ausgelöst. Tags zuvor haben die Fraktionen der CSU und der Freien Wähler einen Dringlichkeitsantrag in den Bayerischen Landtag eingebracht. Darin fordern die Abgeordneten, dass bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in das zu ändernde deutsche Waffengesetz, Sportschützen, Jäger und Brauchtumsschützen nicht kriminalisiert werden. Ziel ist, eine unbürokratische und praktikable Umsetzung der EU Vorgaben ohne legale Waffenbesitzer unter Generalverdacht zu stellen. 

Unverhältnismäßige Bürokratie

Besonders im Focus der Kritik steht ist die sogenannte Bedürfnisprüfung, der zufolge Sportschützen Waffen nur dann besitzen dürfen, wenn sie nachweisen, mindestens einmal im Monat damit zu schießen. Diese Nachweise sind für Schützen, die mehrere Waffen für verschiedene Disziplinen besitzen oder auch Sammler schwer zu erbringen.

Norbert Dünkel kann die Kritik der Sportschützen daran sehr gut nachvollziehen. „Gesetzestreu Schützen und Jäger mit Bürokratieauflagen zu überziehen und sie dabei unter Generalverdacht zu stellen, bringt keinen Sicherheitsgewinn. Im vergangenen Jahr gab es in Bayern nur eine Tötung mit Waffen im legalen Besitz – ein Jagdunfall im unterfränkischen Elsenfeld. Fast ausnahmslos beziehen Kriminelle, Amokläufer und Terroristen ihre Waffen aus dem Darknet, stellen sie im 3D-Druck selbst her oder erzeugen sie vergleichsweise leicht aus im Baumarkt Erhältlichem. Hier müssen wir ansetzen und nicht unsere traditionsreichen Schützenvereine gängeln.“, stellet Dünkel klar.

Kritik wurde aufgenommen

In Berlin wurde die Kritik nun anscheinend angenommen. Joachim Herrmann konnte in seinem Gespräch in der Hauptstadt erreichen, dass die umstrittenen Regelungen deutlich angepasst werden. Unteranderem wurde vereinbart, dass die Bedürfnisprüfung nun nur nach fünf und zehn Jahren nach erstmaliger Waffenerlaubnis erfolgt. Dabei muss nicht für jede Waffe das Bedürfnis nachgewiesen werden, sondern nur pro Waffengattung - Kurz- und Langwaffe - einmal. Ein regelmäßiges Schießen liegt dann vor, wenn einmal pro Quartal bzw. sechsmal im Jahr die Schießaktivität im Referenzzeitraum (fünf Jahre) belegt werden kann. Nach zehn Jahren genügt die Bescheinigung über die Zugehörigkeit zum Verein.

Dünkel: „Gutes Signal für unsere Schützen.“

Für MdL Norbert Dünkel sind die nun vereinbarten Anpassungen ein großer Erfolg: „Zwar steht die Übereinkunft selbstverständlich noch unter dem Parlamentsvorbehalt, ich bin mir aber sicher, dass die Parlamentarier in Berlin diese guten Verbesserungen mittragen werden.“