Dünkel: Die Menschen fühlen sich betrogen

Doppelbelastung bei Betriebsrenten

11.03.2019 | München
Norbert Dünkel setzt sich im Bayerischen Landtag dafür ein, dass die doppelten Beiträge für Betriebsrenten wegfallen. „Angesichts der großen Bedeutung der Betriebsrente für die Altersvorsorge, müssen wir diese Ungerechtigkeit beseitigen!“ Foto: Keilholz
Norbert Dünkel setzt sich im Bayerischen Landtag dafür ein, dass die doppelten Beiträge für Betriebsrenten wegfallen. „Angesichts der großen Bedeutung der Betriebsrente für die Altersvorsorge, müssen wir diese Ungerechtigkeit beseitigen!“ Foto: Keilholz

Neuer Vorstoß für eine Entlastung von rund sechs Millionen künftigen Betriebsrentnern: Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) hat im Bundesrat eine Initiative zur Entlastung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen eingebracht. Seit 2004 werden auf Betriebsrenten doppelte Beiträge fällig, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil, das kann über die Jahre Tausende Euro Einbußen bedeuten. Dagegen kämpft seit geraumer Zeit auch der CSU-Landtagsabgeordnete Norbert Dünkel, weil er darin eine „grobe Ungerechtigkeit“ sieht. 

„Zahlreiche Rentnerinnen und Rentner haben mit höheren Betriebsrenten gerechnet und müssen nun mit weniger Geld im Alter auskommen“, sagt Dünkel. Bei der Auszahlung von Betriebsrenten oder Versorgungsbezügen wird seit Januar 2004 der volle Beitragssatz erhoben. Damit fallen sowohl bei der Einzahlung in die betriebliche Rentenversicherung als auch bei der späteren Auszahlung Beiträge an. „Doppelt zur Kasse gebeten zu werden, empfinden viele mit Recht als ungerecht!“, betont der CSU-Politiker. Mit dem Reformpaket zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GMG) sollte den damals finanziell angeschlagenen Krankenkassen geholfen werden. Angesichts der Rücklagen von mehr als 20 Milliarden Euro bei den Kassen und der zunehmenden Bedeutung der privaten Altersvorsorge sei die derzeitige Regelung nicht mehr zeitgemäß, so Dünkel weiter.

„Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten sollen entfallen!“

Schätzungsweise sind von der Doppelbelastung rund sechs Millionen Menschen betroffen. Dabei ist das vielen häufig gar nicht bewusst, weil die Abzüge erst in der Auszahlungsphase, als ab dem Renteneintritt, spürbar werden. Für den heimischen Landtagsabgeordneten Norbert Dünkel ist die jetzige Regelung nur schwer Verständlich: „Ich kann vollkommen nachvollziehen, dass sich dadurch viele betrogen fühlen. Deshalb setze ich mich dafür ein, dass der Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten und Direktversicherungen entfällt.“

Norbert Dünkel ist daher froh, dass Bayerns Gesundheitsministerin nun im Bundesrat eine solche Initiative auf den Weg gebracht hat. Gleichzeitig haben die Gesundheitspolitiker der CSU-Fraktion dieses Thema auf die Tagesordnung im Gesundheitsausschuss gesetzt und einen Dringlichkeitsantrag eingebracht. Obwohl Bundesgesundheitsminister Jens Spahn(CDU) diese Initiativen unterstützt, bremst laut Medienberichten gerade die Bundeskanzlerin bei diesem wichtigen Thema.

„Gerechtigkeitslücke schließen!“

Norbert Dünkel hat hierfür kein Verständnis und hofft, dass dieser Initiative auch ganz oben die notwendige Beachtung findet.  „Das hat Priorität, wir müssen hier eine Gerechtigkeitslücke schließen! Wir müssen gerade für junge Menschen Vertrauen in die Politik zurückgewinnen und die betriebliche Altersversorgung als wichtige und verlässliche Säule der Alterssicherung weiter stärken. Die CSU-Fraktion und die bayerische Staatsregierung unterstützen Gesundheitsminister Spahn daher in dieser Frage. Die Frauenunion in Bayern hat einem entsprechenden Antrag einstimmig unterstützt, die Mittelstandsunion und die Arbeitnehmerschaft in der CSU stehen ebenfalls hinter der Forderung. Diese Stimmen müssen Gewicht haben.“, macht der heimische Abgeordnete deutlich.

Bei der Frage der Finanzierung zeigt sich Norbert Dünkel flexibel. „Bei der sozialen Sicherung im Alter handelt es sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Für mich ist klar, dass die Finanzierung in erster Linie nicht über Beitragsgelder, sondern über eine Erhöhung des steuerfinanzierten Bundeszuschusses zum Gesundheitsfonds erfolgen muss. Klar ist jedoch, Steuererhöhungen darf es nicht geben! Daher wäre auch eine Teilfinanzierung über die Rücklagen der Krankenkassen denkbar.“, so Norbert Dünkel abschließend.