Thomas Huber und Ulrike Scharf: Minijobs an steigende Löhne anpassen – Erhöhung der Verdienstgrenze auf 530 Euro

21.03.2019 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

„Die Tariflöhne sind in den letzten Jahren stetig gestiegen, auch sonstige Gehälter sind durchschnittlich um rund 3 Prozent pro Jahr gewachsen. Es ist längst überfällig, die Minijobber in Bayern an dieser positiven Entwicklung teilhaben zu lassen“, betont Thomas Huber, der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie im Bayerischen Landtag. Mit einem Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Landtagsfraktion daher dafür ein, dass die Minijobgrenze um 80 Euro auf 530 Euro erhöht wird.
 

„Die letzte Anpassung der Verdienstgrenze bei geringfügiger Beschäftigung liegt bereits mehr als sechs Jahre zurück“, sagt CSU-Wirtschaftspolitikerin Ulrike Scharf. Die Einkommensgrenze für Minijobs wurde vom Bund zuletzt 2013 von 400 auf 450 Euro angehoben und blieb seitdem unverändert. Gleichzeitig ist der Mindestlohn seit seiner Einführung von 8,50 Euro auf 9,19 Euro im Januar 2019 gestiegen. Nächstes Jahr ist eine weitere Erhöhung auf 9,35 Euro vorgesehen. „Die Löhne und Gehälter sind angestiegen. Das ist sehr erfreulich, führt aber für Minijobber dazu, dass sie oft weniger Stunden pro Monat arbeiten können. Das wollen aber oft weder die betroffenen Beschäftigten, noch die Arbeitgeber. Daher besteht hier Handlungsbedarf für den Bund“, macht Scharf deutlich.
 
„Wir wollen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Stunden nicht reduzieren müssen, um noch innerhalb der gegebenen Verdienstgrenze zu bleiben, sondern an den allgemeinen Gehaltssteigerungen teilhaben können“, sagt Huber. Für die CSU-Fraktion sei es wichtig, den Minijob durch regelmäßige Anpassungen für die Arbeitnehmer und die Unternehmen attraktiv zu gestalten. Es geht aber gerade auch um die vielen Minijobs, die zum Beispiel in Sportvereinen oder in anderen gesellschaftlichen Engagementbereichen eine wichtige Rolle spielen.