Bayern setzt klares Zeichen für den Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher Gewalt
Ministerratsbeschluss vom 21. April sichert Frauenhäuser und Beratungsstellen ab 2027
München / Nürnberger Land , 23.04.2026, 15:07 Uhr
Die jüngste Berichterstattung über die Finanzierungsunsicherheiten beim Frauenhaus Schwabach hat viele Menschen in unserer Region bewegt – zu Recht. Umso erfreulicher ist es, dass der Bayerische Ministerrat am 21. April eine klare und entschlossene Antwort gegeben hat.
Frauenhäuser sind eine wichtige Zufluchtsstätte und bieten umfassenden Schutz sowie Beratungsleistungen an. Foto: KI „Das ist eine gute Nachricht für alle Frauen und Kinder in unserer Region, die in einer Notsituation Schutz und Hilfe brauchen – und für die engagierten Fachkräfte, die täglich für sie da sind", erklärt Norbert Dünkel, Mitglied des Bayerischen Landtags. „Ich bin froh, dass die Staatsregierung die Dringlichkeit erkannt und die notwendigen Weichen gestellt hat. Das Frauenhaus Schwabach und die Interventionsstelle leisten unverzichtbare Arbeit – nicht nur für die Stadt Schwabach, sondern für unsere gesamte Region, einschließlich der Landkreise Roth, Weißenburg-Gunzenhausen und Nürnberger Land."
Mit dem im Februar 2025 in Kraft getretenen Gewalthilfegesetz wird die Finanzierungsverantwortung für Frauenschutzeinrichtungen ab 1. Januar 2027 vom Freistaat Bayern übernommen. Ab 2032 gilt zudem ein bundesweiter Rechtsanspruch jeder betroffenen Frau und ihrer Kinder auf kostenfreie Schutz- und Beratungsangebote. Bayern setzt dieses Gesetz nun mit der nötigen finanziellen Ernsthaftigkeit um.