Individuelle Schulbegleitung für Kinder mit Begleitungsbedarf
Schulbegleitung zukunftsfähig gestalten: Bayerische Landtagsfraktionen fordern Reform des Bundesteilhabegesetzes
München / Nürnberger Land , 17.07.2025, 16:31 Uhr
Die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bayerischen Landtag setzen sich gemeinsam für eine Reform des § 112 SGB IX auf Bundesebene ein. Ziel ist die rechtssichere und flächendeckende Einführung eines kindgerechten Schulbegleitermodells auf Grundlage des sogenannten Pooling-Prinzips. Dabei handelt es sich um den flexiblen Einsatz von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern für Kinder mit Behinderungen oder besonderem Unterstützungsbedarf.
MdL Norbert Dünkel stellte in München das Pooling-Modell für Schulbegleiter vor und forderte, dass die Bundesregierung die Rahmenbedingung hierfür auf den Weg bringen müsse. Foto: CSU-Fraktion
Individuelle Begleitung als Regelfall nicht mehr zeitgemäß
Bisher besteht ein individueller Rechtsanspruch auf eine Schulbegleitung im 1:1-Verhältnis. Gruppenbegleitung – also Pooling – ist hingegen nur in Ausnahmefällen möglich. Diese Regelung wird jedoch den Anforderungen eines inklusiven Schulalltags und den tatsächlichen Bedingungen im Bildungssystem nicht mehr gerecht. Zudem besteht die Gefahr, dass die Kinder durch Einzelbegleitung stärker stigmatisiert werden, so Dünkel.
Ein von ihm initiierter, wissenschaftlich begleiteter Modellversuch in Mittelfranken zeigt: Das Pooling-Modell ist pädagogisch sinnvoll, flexibler einsetzbar und führt zu weniger Ausgrenzung. Schulbegleiter werden dabei in einem Pool organisiert und je nach Bedarf den Schülerinnen und Schülern zugewiesen. Auf Basis der individuellen Bedarfe wird ein Budget für Schulen oder Träger bereitgestellt, das flexibel eingesetzt werden kann – auch für Kinder ohne formalen Anspruch, sofern die Betreuungskapazitäten dies zulassen.
Dünkel: „Pooling muss künftig der Regelfall sein“
Angesichts stark steigender Fallzahlen und Kosten – die pro Schulbegleitung bis zu 50.000 Euro jährlich betragen können – sieht Dünkel im Pooling-Modell eine notwendige und realistische Lösung: „Ein Schulbegleiter betreut künftig mehrere Kinder gleichzeitig, wenn dies pädagogisch und organisatorisch vertretbar ist. Die Einzelbegleitung muss zur begründeten Ausnahme werden.“
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