Änderung der Kommunalgesetze: Mehr Handlungsspielraum für Bayerns Kommunalparlamente
MdL Norbert Dünkel: „Wir sorgen dafür, dass die Gemeinden und kommunalen Gremien die für sie passgenaue Lösung finden.“
München / Nürnberger Land , 09.02.2021, 15:39 Uhr
Mit einem Gesetzentwurf möchten die Landtagsfraktionen von CSU und Freie Wähler dafür sorgen, dass Bayerns Kommunalparlamente künftig die Möglichkeit haben, bei Sitzungen ihrer Gremien Teilnehmer mit Stimmrecht virtuell zuzuschalten und Corona-bedingt rechtssicher in reduzierter Präsenz zu tagen. Hierzu werden per Gesetz die Gemeindeordnung und weitere Kommunalgesetze entsprechend geändert. Das neue Gesetz soll noch vor Ostern in Kraft treten.
Wie Landtagsabgeordneter Norbert Dünkel (CSU) mitteilt, können die Kommunen es künftig zulassen, dass Stadt-, Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte auch virtuell mit Stimmrecht an den Sitzungen ihrer Gremien teilnehmen. Dies war bisher gemäß den Kommunalgesetzen nicht möglich. Diese Regelung wird Corona-unabhängig bis 2022 in Kraft bleiben, sodass auch eine bessere Vereinbarkeit von kommunalem Ehrenamt mit Familie und Beruf ermöglicht wird.
Mehr Flexibilität
