Änderung der Kommunalgesetze: Mehr Handlungsspielraum für Bayerns Kommunalparlamente

MdL Norbert Dünkel: „Wir sorgen dafür, dass die Gemeinden und kommunalen Gremien die für sie passgenaue Lösung finden.“

09.02.2021 | München / Nürnberger Land
Für MdL Norbert Dünkel bedeutet die Gesetzesänderung mehr Flexibilität für die Kommunen.
Für MdL Norbert Dünkel bedeutet die Gesetzesänderung mehr Flexibilität für die Kommunen.

Mit einem Gesetzentwurf möchten die Landtagsfraktionen von CSU und Freie Wähler dafür sorgen, dass Bayerns Kommunalparlamente künftig die Möglichkeit haben, bei Sitzungen ihrer Gremien Teilnehmer mit Stimmrecht virtuell zuzuschalten und Corona-bedingt rechtssicher in reduzierter Präsenz zu tagen. Hierzu werden per Gesetz die Gemeindeordnung und weitere Kommunalgesetze entsprechend geändert. Das neue Gesetz soll noch vor Ostern in Kraft treten. 

Wie Landtagsabgeordneter Norbert Dünkel (CSU) mitteilt, können die Kommunen es künftig zulassen, dass Stadt-, Gemeinde-, Kreis- und Bezirksräte auch virtuell mit Stimmrecht an den Sitzungen ihrer Gremien teilnehmen. Dies war bisher gemäß den Kommunalgesetzen nicht möglich. Diese Regelung wird Corona-unabhängig bis 2022 in Kraft bleiben, sodass auch eine bessere Vereinbarkeit von kommunalem Ehrenamt mit Familie und Beruf ermöglicht wird. 

Für die Dauer der Pandemie wird zudem durch die Änderung der Kommunalgesetze die rechtssichere Möglichkeit geschaffen, Entscheidungen, die den Gesamtgremien vorbehalten sind, auf Ausschüsse zu übertragen. Diese Entscheidungen können dann in kleineren Gremien getroffen werden, sodass die Kommunen verlässlich handlungsfähig bleiben. 

Mehr Flexibilität

Als Mitglied im Innenausschuss war Norbert Dünkel maßgeblich an der Erarbeitung des neuen Gesetzentwurfes beteiligt. Es freut ihn daher, dass die geplanten Änderungen nun so schnell wie möglich umgesetzt werden sollen. „Unsere Kommunen brauchen mehr Handlungsspielraum. Gerade jetzt, wo uns die Corona-Pandemie noch länger beschäftigen wird. Wichtig ist mir besonders, dass mit diesem neuen Gesetz nichts erzwungen werden soll. Wir stehen zur kommunalen Selbstverwaltung. Die Entscheidung, inwieweit von den Möglichkeiten Gebrauch gemacht wird, bleibt deshalb bei den Kommunen. Die Verantwortlichen Vorort können die Lage schließlich am besten einschätzen“, so der Abgeordnete.