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Pressemitteilungen der CSU-Fraktion

05.11.2021 | CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag

Sexueller Missbrauch: CDU/CSU-Kinderschutzpolitiker fordern Speicherung der Verkehrsdaten

Die Kinderschutzpolitiker aller CDU- und CSU-Landtagsfraktionen setzen sich für eine Speicherung der Verkehrsdaten ein, um Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Die Verkehrsdaten stellen oft den einzigen Ermittlungsansatz der Polizei dar. Über die IP-Adresse kann der Täter enttarnt werden. Eine Speicherung der Daten dient nicht nur dem Schutz von Kindern und Jugendlichen, sondern ermöglicht es, Taten zu verfolgen und Täter zu bestrafen.

Dazu sagt der familienpolitische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Thomas Huber:

„Sobald der Verdacht auf sexuellen Missbrauch von Kindern besteht, müssen die Verkehrsdaten ausgewertet werden können! Der Bund soll hierzu seine rechtlichen Spielräume voll ausnutzen und die Verkehrsdatenspeicherung wieder einführen. Wir können nicht hinnehmen, dass Täter ungehemmt Darstellungen vom Missbrauch von Kindern im Internet austauschen. Die Täter müssen wissen: Sie können leicht erwischt werden, weil ihre Identität technisch leicht festzustellen ist. Unser Rechtsstaat darf sich selbst nicht künstlich blind machen“.

Der Sozialpolitiker Thomas Huber weiter: „Wir werden vor solchen Verbrechen auf keinem Fall die Augen verschließen, sondern hinsehen und entschlossen handeln. Dafür steht die CSU! Wir werden jede politische Chance nutzen, um uns vor die Kinder und Jugendlichen zu stellen“. 

Der Europäische Gerichtshof hatte im Oktober 2020 festgestellt: Die Speicherung von Verkehrsdaten ist unter engen Voraussetzungen möglich. Auf Bundesebene ist diese Speicherung aber momentan faktisch ausgesetzt. Die Kinderschutzpolitiker der Landtagsfraktionen von CDU und CSU hatten bei einer Klausurtagung in Düsseldorf zu besserem Kinderschutz die sogenannte Düsseldorfer Erklärung erarbeitet, die in der Folge um ein Positionspapier erweitert wurde. Kernforderung ist, dass die Daten von Tatverdächtigen beim Verdacht von sexuellem Missbrauch, sexualisierter Gewalt und Kinderpornografie wieder gespeichert und ausgewertet werden können.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass laut Bundeskriminalamt die Polizei allein im Jahr 2017 rund 8.400 Hinweisen auf Missbrauch und Kinderpornographie nicht nachgegangen ist, weil die deutschen IP-Adressen keinen Personen mehr zugeordnet werden konnten. Gefordert wird außerdem, anonyme Chats zu verhindern. Die Kontrollmöglichkeiten von Eltern sollen gestärkt werden und App-Schutzmaßnahmen für Minderjährige eingeführt werden.